COSTAS P. DEMETRIADES LLC Euro Consult Unternehmensberatung, Krems, NÖ - Zypern Deutsch
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Gründung einer IBC in Zypern
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Unternehmensgründung in Zypern

PROFESSIONELLSTER EINSATZ MIT PARTNERN VOR ORT

Die Republik Zypern wurde mit vielen anderen Ost- und südosteuropäischen Staaten im Mai 2004 in die Europäische Union aufgenommen. Unsere Gesellschaft hat sehr bald erkannt, dass Zypern ein interessanter Wirtschaftsstandort innerhalb der EU ist, da dieses Land am Schnittpunkt der Kontinente Europa, Asien und Afrika liegt.
Zypern bietet hervorragende Rahmenbedingungen in wirtschaftlicher und steuerlicher Hinsicht für viele Branchen, wie die Beschäftigung mit internationalen Transporten, weltweit tätige Unternehmensberatung einschließlich hochspezialisierter EDV-Softwareberatung. Weiters ist Zypern für alle Import-Export Aktivitäten ein attraktiver Standort sowie für international tätige Immobilienentwickler.

Die EURO-CONSULT Unternehmensberatung bietet ein umfassendes Netzwerk an Spezialisten, die vor Ort tätig sind. Dazu zählen u.a. einige sehr renommierte Rechtsanwaltskanzleien, erwähnenswert ist eine alteingesessene, renommierte Anwaltskanzlei COSTAS P. DEMETRIADES LLC in Nikosia (www.demetriadesllc.com/), sowie viele erfahrene Wirtschaftsprüfer, mit denen wir zusammenarbeiten. Im Gegensatz zu Briefkastenfirmen muss ein reales Management eines Unternehmens in Zypern bestehen, damit das Besteuerungsrecht in Zypern ohne Zweifel besteht. Aus diesem Grund besteht eine langjährige Zusammenarbeit von EURO-CONSULT Unternehmensberatung mit SPINWOOD TRADING & CONSULTING LTD. (www.spinwood.eu). Dieses professionelle Partnerunternehmen erledigt die effektive Umsetzung der Unternehmensgründung sowie die weitere Firmenbetreuung vor Ort.

Ablauf der Gründung

Name der Gesellschaft

Der erste Schritt für die Gründung einer Gesellschaft ist einen Namen für die Gesellschaft zu wählen, welcher vom Gesellschaftsregister anerkannt wird. Nicht anerkannt werden z.B. Namen, welche bereits bestehen und solche mit geografischen Bezeichnungen. Folgende Begriffe und deren Abwandlungen können nur dann verwendet werden, wenn eine Verbindung zur Firmentätigkeit besteht z.B. bank, trust, building society, insurance, assurance, reinsurance u.a.m. und deren Übersetzungen in andere Sprachen. Der Name der Gesellschaft muss mit Limited oder Ltd. enden. Wir stellen Ihnen gerne Firmennamen zur Auswahl zur Verfügung, welche genehmigt sind. Dies verkürzt die Zeit der Anmeldung.

AKTIONÄRE

Nach zypriotischem Gesellschaftsrecht benötigt man zumindest einen Aktionär. Für die Registrierung der Gesellschaft benötigt man von dem einem oder mehreren Aktionären folgende Daten: Name der physischen oder juristischen Person, Nationalität, Wohn- bzw. Geschäftsadresse, Berufsbezeichung, sowie die Anzahl der Aktien, die dieser Aktionär hält.
Weiters wird benötigt für die Anmeldung dieses Aktionärs, falls er nicht selbst in Zypern anwesend ist, eine gerichtlich oder notariell beglaubigte Kopie des jeweiligen Reisepasses oder der Registrierung der Gesellschaft im jeweiligen Handelsregister.
Falls der Aktionär nicht im Firmenregister eingetragen werden will, kann er sich durch einen Treuhänder vertreten lassen.
Die Treuhandschaft ist jedoch nach entsprechenden rigiden Bestimmungen der zypriotischen Finanzverwaltung dem Handelsregister zu melden.
Wir empfehlen aus grundsätzlichen Complianceüberlegungen, Treuhandaktivitäten nur in einem sehr eingeschränkten Ausmaß umzusetzen.
Die Republik Zypern ist innerhalb der EU ein Niedrigsteuerland, ist jedoch auf „keiner Diskriminierungsliste“ der OECD zu finden und kann nicht als typische "Steueroase" bezeichnet werden.

DIREKTOR (ENTSPRICHT DEM GESCHÄFTSFÜHRER)

Für die Bestellung des Direktors einer zyprischen „Private Limited“ ist es notwendig den Namen, seine Wohnadresse, Beruf und Nationalität des Direktors bekannt zu geben.
Es gibt keine Einschränkung der Anzahl der Direktoren, auch ein Aktionär kann als Direktor bestellt werden.
Direktoren einer zypriotischen Limited können in Zypern ansässige Personen, aber auch im Ausland ansässige Personen sein, wir sind jederzeit behilflich Ihnen einen in Zypern ansässigen Direktor oder Direktorin zu vermitteln.

GESCHÄFTSTÄTIGKEIT

Auflistung der Geschäftstätigkeit

ANGESTELLTE UND AUFENTHALTSGENEHMIGUNG

Falls Sie Angestellte (residents or non-residents) für Ihre Tätigkeit benötigen, müssen Sie ein Büro in Zypern haben. Wir helfen Ihnen, falls Sie ein eigenes Büro benötigen und stellen Ihnen gegebenenfalls auch eine Firmenadresse zur Verfügung. Wenn Sie kein eigenes Büro benötigen, stellen wir Ihnen die notwendige Infrastruktur samt Unternehmensadresse zur Verfügung. Die notwendige Dauer der Registrierung für eine „Private Limited“ beträgt rund acht Wochen, falls alle erwähnten notwendigen Unterlagen zur Verfügung stehen.

Kosten der Gründung und jährliche Kosten

GRÜNDUNGS- UND JAHRESKOSTEN

Limited (Ltd.)

 

Gründungskosten

€ 5.200,00 exkl. 19% VAT

Jährliche Kosten

€ 6.800,00 exkl. 19% VAT

Jährlicher Bürokostenbeitrag

€ 3.000,00 exkl. 19% VAT

 

 

Partnership

 

Gründungskosten

€ 2.800,00 exkl. 19% VAT

Jährliche Kosten

€ 3.500,00 exkl. 19% VAT

Jährliche Kosten des Komplementärs

€ 3.000,00 exkl. 19% VAT

 

 

Limited (Ltd.) und Partnership

 

Gründungskosten

€ 8.000,00 exkl. 19% VAT

Jährliche Kosten

€ 10.300,00 exkl. 19% VAT

Jährlicher Bürokostenbeitrag

€ 3.000,00 exkl. 19% VAT

Jährliche Kosten des Komplementärs

€ 3.000,00 exkl. 19% VAT

Kosten der Limited

GRÜNDUNGSKOSTEN

beinhaltet: alle Gebühren, Erstellung des Gesellschaftsvertrages und der Satzungen, Registrierung der Firma beim Ministerium für Handel, Industrie und Tourismus, Anmeldung bei der Steuerbehörde, Beschaffung der Mehrwertsteuernummer und die Eröffnung eines Bankkontos. Die Dauer für die Eröffnung eines Bankkontos hat sich erheblich verlängert, wir rechnen mit einer Dauer von 3-6 Monaten für die Beibringung aller Dokumente, die zur Kontoeröffnung erforderlich sind.

Es ist auch notwendig, dass die Direktoren der Gesellschaft in Zypern für ein Gespräch bei der Kontoeröffnung mit den jeweiligen Organen der Bank anwesend sind. Dieser sehr schwierige Aufwand für die Durchsetzung der Eröffnung eines Bankkontos sind im Gründungskostenpauschale bei der Limited (Ltd.) nicht enthalten, die Abrechnung erfolgt nach angefallener Arbeitszeit. Der Stundensatz für diese Tätigkeit beträgt € 150,00.

Ausstellung aller notwendigen Certificates vom Handelsregister, versehen mit einer Apostillie, sowie die Erledigung aller notwendigen Wege zum zuständigen Rechtsanwalt und „auditor“.

JÄHRLICHE KOSTEN

Die jährlichen Kosten verteilen sich in Vertretungskosten des Managements der Limited auf der einen Seite und der Bezahlung aller wesentlichen Gebühren auf der anderen Seite. In den jährlichen Kosten enthalten ist die Ausfertigung der laufenden Finanzbuchhaltung ( 40 Arbeitsstunden), weiters die Verfassung der Umsatzsteuervormeldung, die Leistungen der Bereitstellung des örtlichen Direktors und des Firmensekretärs, dabei ist zu beachten, dass der Direktor eine natürliche Person sein muss.
Weiters wird die Büroadresse für das Firmenregister zur Verfügung gestellt. Entscheidend ist die Hilfestellung für den Auditor bei der Erstellung des Jahresabschlusses wobei die Kosten des einzelnen „audits“ in den jährlichen Kosten nicht berücksichtigt sind, da sich diese je nach Aufwand kostenmäßig sehr unterschiedlich niederschlagen und daher nicht pauschaliert werden können.
Ist das „audit“ fertiggestellt, wird er dann erst freigegeben, wenn der Klient bzw. die Vertretung des Klienten damit einverstanden ist.
Die Bezahlung der einzelnen Gewinnsteuern wird von Seiten des Büros organisiert. Zu diesen Kosten zählen auch die Führung beauftragter Geschäfte in geringem Ausmaß, die Vertretung gegenüber allen Behörden, die Koordination der Belegsammlung für die laufende Finanzbuchhaltung, sowie die Organisation des laufenden „audits“. Darüberhinausgehende Arbeiten wie die Organisation des Managements diverser Bankkonten, aber auch etwaiger Privatkonten der Aktionäre und Direktoren werden gesondert abgerechnet, ebenso die Regelung von Kreditkartenanträgen sowie Servicierungsarbeiten für Hotelzimmer und Mietwagen bei Aufenthalten in Zypern.

Bürokostenbeitrag

Der Bürokostenbeitrag beträgt € 250,00 pro Monat und beinhaltet die Benutzung der Infrastruktur mit Verwendung einer örtlichen Telefon- und Faxnummer, Verwendung einer Post Office Box, Abholung der Post, Ausstellung von Rechnungen und anderen Schreiben, Verfolgung von Zahlungseingängen, Gebühren, die Kontrolle des Bankkontos und die Durchführung von Überweisungen nach Beauftragung, etc. Inkludiert ist weiters die Arbeit des Direktors für 1 Tag (entspricht 10 Stunden). Diese Leistungen sind notwendig, damit das effektive Management in Zypern gewährleistet ist.

Kosten der Partnership

GRÜNDUNGSKOSTEN

Die Firmengründung beinhaltet folgende Leistungen: Erstellung des Partnershipvertrages, Registrierung beim Ministerium für Handel, Industrie und Tourismus, Anmeldung bei der Steuerbehörde, Registrierung bei der Steuerbehörde, die Eröffnung eines Bankkontos für die partnership wird gesondert verrechnet und ist in den pauschalen Gründungskosten nicht enthalten, sowie die Entrichtung aller Gebühren.
Dies gilt ebenso für die Ausstellung notwendiger Certificates vom Handelsregister in Nikosia nach der Registrierung und der Einholung einer „Apostillie“.
Die ersten Erledigungen aller notwendigen Wege zu Rechtsanwalt und Auditor sind wiederum in den Gründungskosten enthalten, jedoch keine gesonderten Arbeiten und Tätigkeiten gegenüber der Registrierungsbehörde und des Handelsregisters.

JÄHRLICHE KOSTEN

Diese beinhalten die Bereitstellung des Firmensekretärs und der Büroadresse, Sekretariatsarbeiten (max. 20 Stunden), Mehrwertsteuermeldungen, Hilfestellung für den Auditor bei der Erstellung des Jahresabschlusses, Überprüfung des Jahresabschlusses, Freigabe nach Rücksprache mit dem Klienten und Beantwortung von Fragen und Festlegung der Steuerleistung.
Die Kosten des einzelnen Audits sind in den jährlichen Kosten nicht berücksichtigt, da sich diese je nach Aufwand kostenmäßig sehr unterschiedlich niederschlagen und daher nicht pauschaliert werden können.

GEBÜHR FÜR DEN KOMPLEMENTÄR

Die Gebühr beträgt € 250,00/Monat und beinhaltet die Führung der Gesellschaft und die Übernahme der Haftung der Partnership (=Vollhafter).


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